Der Mietspiegel weist die statistischen Durchschnittswerte der Kaltmiete einer Region aus, wobei getreu Baujahr, Größe, Lage und Ausstattung des Mietobjekts unterschiedlich hohe Werte gelten. Erstellt wird der Mietspiegel im engen Zusammenwirken von den Mieter- und Vermieterverbänden oder den Gemeinden. Soll die Kaltmiete berechnet werden, ist die Quadratmeterzahl der Räume des betreffenden Mietobjekts hiermit aus dem Mietspiegel ersichtlichen Quadratmeterpreis zu multiplizieren. Mit dem Mietspiegel kann nicht nur der Vermieter die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln, sondern auch der Mieter prüfen, ob die Kaltmiete für das Mietobjekt im Kontrast zu anderen, vergleichbaren Objekten in der Region nicht im Preis überzogen ist.
Die sich daraus ergebende Summe stellt die Kaltmiete fürs Mietobjekt dar. Existiert statt des einfachen Mietspiegels ein qualifizierter Mietspiegel, der nur einmal pro Jahre angepasst wird, besteht sogar eine gesetzliche Vermutung dafür, dass die ortsübliche Vergleichsmiete darin enthalten ist, § 558d BGB.
Bei einer Neuvermietung ist der Vermieter allerdings nicht an den (qualifizierten) Mietspiegel gebunden.
my website ...
mieten haus münchen